Ablauf

raum bearbeitet
  • Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten: Die Behandlung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach den probatorischen Sitzungen stellen wir gemeinsam den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Vorlage eines Überweisungsscheins ist nicht erforderlich, allerdings benötige ich Ihre gültige Krankenversicherungskarte.

  • Privat versicherte Patientinnen und Patienten: Die Kosten werden in der Regel entsprechend Ihres individuellen Versicherungsvertrages übernommen. Da sich die Leistungen je nach Tarif unterscheiden können, empfehle ich Ihnen, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu erfragen. Gerne unterstütze ich Sie dabei mit den erforderlichen Unterlagen.

  • Berufsgenossenschaften und Unfallkasse: Auch die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen in bestimmten Fällen psychotherapeutische Leistungen. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall gegeben hat. Dieser Arbeitsunfall muss vor Aufnahme der Psychotherapie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber gemeldet sein. Auch in diesem Fall unterstütze ich Sie bei der Beantragung.